Das Krankenversicherungssystem in Deutschland bietet viele Möglichkeiten.
Neben der bekannten Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die Private Krankenversicherung (PKV). Doch wo liegen die Unterschiede und kann sich jeder privat Krankenversichern?
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland ist das Ergebnis eines langfristigen Entwicklungsprozess. Bereits im Mittelalter organisierten die Zünfte eine gegenseitige Hilfe für den Fall einer Erkrankung Ihrer Mitglieder. Heute bestehen in Deutschland 3 Kranken-Versicherungssysteme nebeneinander. Zudem gewinnen die privaten Krankenzusatzversicherung immer mehr an Bedeutung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wie der Name bereits vermuten lässt, leistet die GKV eine gesetzliche vorgeschriebene Vorsorge für einen gesetzlich bestimmten Personenkreis. Hierdurch ist die Gesetzliche Krankenversicherung ein integraler Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland. Rund 90% der Bundesbürger sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Träger der GKV sind z.B. die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und die Betriebskankenkassen (BKK). Die Gesetzliche Krankenversicherung berhuht auf dem Solidarprinzip. Sprich die Beiträge bemessen sich nach einem %-Satz des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommen der Versicherten. Kinder und nicht erwerbsfähige Ehegatten sind beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert.
Private Krankenversicherung (PKV)
Im Unterschied zur GKV – deren Leistungen durch das Sozialgesetzbuch definiert ist – ermöglicht es die Private Krankenversicherung den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen. Die PKV ist daher eine Personenversicherung welche auf dem Äquivalenzprinzip beruht. Sprich der Beitrag des einzelnen Versicherten richtet sich nach dem „Umfang“ seines Versicherungsschutzes und nicht wie in der GKV nach einem %-Satz. In der Privaten Krankenversicherung können sich Personen welche nicht zum gesetzlichen Personenkreis der GKV gehören (z.B. Selbständige und Beamte) oder ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (€ 53.550,00 im Jahr 2014) verdienen Krankenvollversichern. Die Träger der Privaten Krankenversicherung sind Versicherungsunternehmen in den Rechtsformen VVaG oder AG.
sonstige Sicherungssystem
z.B. Heilfürsorgen von Bundeswehr und Polizei.
Private Kranken-Zusatzversicherung
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im Vergleich zur Privaten Krankenversicherung eingeschränkt. Aus diesem Grund besteht für alle Bundesbürger die Möglichkeit die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen zu erweitern. Hierfür bieten die Privaten Krankenversicherer sogenannte Kranken-Zusatzversicherungen an. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Leistungen der Krankenzusatzversicherung.