Durch die Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Ab wann liegt eine Erwerbsminderung vor und ab wann hat man eigentlich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsgemindert sind Personen, die keine sechs Stunden mehr am Tag arbeiten können. Seit der Reform der Renten im Jahr 2001 wird nunmehr zwischen voller Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung und (übergangsweise) teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unterschieden.
Zudem gibt es seit der Reform einen als umgansprachlich bezeichneten "Berufsschutz" nur noch für Personen die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Für alle Personen, die nach dem 02.01.1961 geboren wurden, gibt es diesen "Berufsschutz" nicht mehr (siehe Tabelle).
Für alle Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden gilt folgende Besonderheit:
Geburt vor 02.01.1961 |
Geburt nach 02.01.1961 |
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volle Erwerbsminderungsrente | < 3 Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
teilweise Erwerbsminderungsrente | 3 Stunden bis < 6 Stunden | teilweise Erwerbsminderungrente |
teilw. Erwerbsminderungsrente "Berufschutz" | jemand kann in seinem Beruf nur zwischen3 bis < 6 Stunden,in einem anderen Beruf ab 6 Stunden arbeiten | keine Erwerbsminderungsrente |
keine Erwerbsminderungsrente | 6 Stunden und mehr | keine Rente |
Hierzu muss die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt sein, dass nur noch Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt mit weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
Wer nur drei bis unter sechs Stunden täglichen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (unabhängig vom erlernten Beruf) tätig sein kann.
Wer irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens sechs Stunden täglich durchführen kann.
Laut der Deutschen Rentenversicherung beträgt die derzeit durchschnittliche monatliche Rente bei teilweiser Erwerbsminderung 427,- Euro. Bei voller Erwerbsminderung 712,- Euro.
(Stand:2013)
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, kann den Lebensstandard nicht sichern. Vielmehr sehen wir als Versicherungsfachleute die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als soziale Absicherung.
Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt somit zu einer der wichtigsten Versicherungen um die Versorgungslücke zu schließen.