Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung.
Weiterlesen...Ohne eine eVB können Sie kein Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, LKW, Wohnmobil, Anhänger, etc.) zulassen oder ummelden, doch woher bekommen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung?
Weiterlesen...Müssen Sie der Versicherungsmakleragentur Eberbach ein Honorar/Provision bezahlen ähnlich wie dem Immobilienmakler?
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